
Wertvollen Rat erhalten
Qualität in der häuslichen Pflege sichern
Sie oder Ihre Angehörigen nehmen keinen Pflegedienst in Anspruch und beziehen Pflegegeld? In diesem Fall besteht ab Pflegegrad 2 die Pflicht, regelmäßig an einem Beratungseinsatz nach Paragraf 37.3 SGB XI teilzunehmen. Zu diesem Zweck besuchen wir die betroffene Person in ihrem Zuhause in Hamburg oder Umgebung, um die Qualität in der häuslichen Pflege zu sichern. Profitieren Sie dadurch von wertvollen Tipps, die Sie in Ihrem herausfordernden Alltag entlasten.
Wichtige Fragen klären
Das beinhaltet unser Beratungseinsatz
Während des etwa 15- bis 20-minütigen Beratungsbesuchs verschafft sich unsere Fachkraft einen gründlichen Eindruck von den Gegebenheiten vor Ort. Dabei erhalten Sie Antworten auf alle drängenden Fragen, zum Beispiel:
- Muss der Pflegegrad hochgestuft werden?
- Sind Wohnraumanpassungen erforderlich?
- Bestehen finanzielle Verbesserungsmöglichkeiten (Pflegesachleistungen, Zuschüsse für Kurzzeitpflege etc.)?
- Sind zusätzliche Hilfsmittel wie etwa ein Rollator sinnvoll?
- Mit welchen Techniken lässt sich der Pflegealltag erleichtern (z. B. beim Heben und der Lagerung)?
- Empfiehlt sich die Teilnahme an einem Pflegekurs?
Die Inhalte unseres Gesprächs erfassen wir in einem Formular, das wir anschließend der Pflegekasse übermitteln.
Von Pflegegrad 2 bis 5
In diesen Intervallen besteht Beratungspflicht
Wer sich bei Pflegegrad 2 bis 5 von Angehörigen häuslich betreuen lässt, muss an einem Beratungseinsatz nach Paragraf 37.3 SGB XI teilnehmen. In folgenden Intervallen sind die Besuche erforderlich:
- Pflegegrad 2: halbjährlich
- Pflegegrad 3: halbjährlich
- Pflegegrad 4: vierteljährlich
- Pflegegrad 5: vierteljährlich

Kosten übernehmen lassen
Was zahlt die Pflegekasse?
Die Kosten für den Beratungseinsatz übernimmt die Pflegeversicherung, ohne dass Sie in Vorkasse gehen müssen. Wir senden den Nachweis über unseren Besuch direkt an den Versicherer und rechnen unsere Leistung mit ihm ab. Sie brauchen sich um nichts zu kümmern.