Flexibel nutzbar für Stunden, Tage oder Wochen

Ersatzpflegekraft hinzuziehen
Mal eine Auszeit nehmen
Körperliche Anstrengungen, seelischer Stress: Pflegende Angehörige haben viel auszuhalten. Umso wichtiger ist es, sich mal eine Auszeit zu gönnen. Doch wie gelingt das?
Mit unserer Verhinderungspflege (Entlastungspflege) in Hamburg und Umgebung ersetzt eine qualifizierte Pflegekraft für eine begrenzte Zeit die Hauptpflegeperson. So kann sie in Ruhe ihre Akkus aufladen, in den Urlaub fahren oder auch eine Krankheit auskurieren. Wir kümmern uns derweil mit Herz und Sachverstand um die Bedürfnisse des Patienten. Nutzen Sie diese flexible Leistung, um Belastungen zu reduzieren und das Wohlbefinden zu stärken.
Leistungen
So funktioniert die Verhinderungspflege
Zur Verhinderungspflege gehören alle grundlegenden Hilfestellungen im Alltag – etwa bei der Körperpflege, Mobilität, Hauswirtschaft oder bei sozialen Kontakten. Davon ausgenommen ist die medizinische Behandlungspflege. Sie können die Ersatzpflegekraft stundenweise, tageweise oder wochenweise beauftragen.
Was Sie beachten müssen
Voraussetzungen für die Verhinderungspflege
Um die Verhinderungspflege bei der Pflegekasse zu beantragen, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Die pflegebedürftige Person wurde über einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten im Haushalt gepflegt. Pausen von weniger als vier Wochen sind erlaubt.
- Es besteht mindestens Pflegegrad 2.
- Die Hauptpflegeperson muss bei der Pflegekasse registriert sein.

Kosten übernehmen lassen
Was zahlt die Pflegekasse?
Die Pflegekasse übernimmt für die Verhinderungspflege jährlich bis zu 1.612 Euro. Zusätzlich können Sie den Betrag um bis zu 806 Euro aufstocken, wenn Sie Ihr Budget für die Kurzzeitpflege nicht ausgeschöpft haben.
Ist die Hauptpflegeperson mehr als acht Stunden am Tag verhindert, übernimmt die Pflegekasse 42 Tage pro Kalenderjahr für die Ersatzpflegekraft. Bei weniger als acht Stunden Verhinderung an einem Tag an, wird dieser nicht auf die 42 Tage angerechnet.
Gern unterstützt Sie unser ambulanter Pflegedienst dabei, die Verhinderungspflege beim Versicherer zu beantragen. Rückwirkend ist das bis zu vier Jahre möglich.