
Auf ärztliche Verordnung
Zu Hause medizinisch versorgen lassen
Ärztlich verordnete Leistungen erhalten, ohne das vertraute häusliche Umfeld zu verlassen? Die medizinische Behandlungspflege ermöglicht genau das. In Hamburg oder Umgebung versorgt unser ambulanter Pflegedienst Sie oder Ihre Angehörigen mit allen erforderlichen Maßnahmen – von der Medikamentengabe über die Stomaversorgung bis zur Katheterpflege.
Nutzen Sie Expertise und Einfühlungsvermögen unserer examinierten Pflegekräfte, damit das liebgewonnene Leben in den eigenen vier Wänden weitergehen kann.
Fachgerecht & persönlich
Unsere Leistungen
Kompetent aus einer Hand: Sie erhalten von uns sämtliche medizinischen Leistungen, die Ihnen Ihr Haus- oder Facharzt verordnet hat. Dazu gehören zum Beispiel:
- Medikamente verabreichen
- Blutdruck und Blutzucker messen
- Injektionen und Infusionen verabreichen
- Magensonden legen und wechseln
- Einläufe vornehmen
- Verbände wechseln
- Stoma versorgen
- Katheter pflegen und wechseln
- Drainagen überprüfen und versorgen
Akute Erkrankungen zu Hause behandeln
Krankenhausvermeidungspflege
Liegt eine akute Erkrankung vor, die normalerweise einen Aufenthalt im Krankenhaus erfordert? Die Behandlung ist dort jedoch nicht möglich? In diesem Fall können Ärzte die Krankenhausvermeidungspflege verordnen. Sie erhalten dann von unserem ambulanten Pflegedienst alle notwendigen Maßnahmen zu Hause – über einen Zeitraum von bis zu vier Wochen.

Für längere Zeiträume
Sicherungspflege
Ist die pflegerische Unterstützung über einen längeren Zeitraum erforderlich? Dann können Sie auf ärztliche Anordnung von der unbefristeten Sicherungspflege profitieren. Sie enthält alle Leistungen der medizinischen Behandlungspflege. Zum Beispiel hilft sie dabei, schwerwiegende Erkrankungen optimal zu versorgen und das Risiko erneuter Ausbrüche geheilter Krankheiten zu reduzieren.

Finanzierung
Was zahlen Versicherte zu?
Gesetzliche Krankenkassen tragen den Großteil der Kosten für die medizinische Behandlungspflege. Versicherte ab dem 18. Lebensjahr übernehmen hierbei folgende Zuzahlungen:
- 10 Prozent der Kosten pro Tag
- höchstens 10 Euro pro Tag
- für maximal 28 Kalendertage
- höchstens 1 Prozent des Bruttoeinkommens
Überreichen Sie uns dazu einfach die ärztliche Verordnung. Anschließend rechnen wir unsere Leistungen direkt mit der gesetzlichen Krankenkasse ab.
Private Krankenversicherungen übernehmen gewöhnlich ebenfalls die Kosten. Eventuell müssen Sie bei ihnen jedoch in Vorkasse gehen.